5 Fragen zur Versteigerung einer Immobilie
Wir unterscheiden zwischen der Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft und einer Versteigerung aufgrund einer vollstreckbaren Geldforderung. Im Gegensatz zur zwangsweisen Versteigerung aufgrund einer vollstreckbaren Geldforderung eines Gläubigers (bei der sich das geringste Gebot auf den halben Schätzwert der Liegenschaft bezieht) beläuft sich bei der Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft[1]das geringste Gebot auf den zu Grunde gelegten Schätzwert. Die jeweiligen...
Ersteigert man die jeweils gegenständliche Liegenschaft in „Bausch und Bogen“ (d.h. inklusive Inventar, Fahrnisse, Hausrat, etc.)? Welche Rahmenbedingungen sind denkbar? Grundsätzlich nein. Bei einer gemeinschaftlichen Liegenschaft können die Miteigentümer als Parteien des Verfahrens allerdings eine Verzichtserklärung betreffend des Inventars, etc. unterfertigen. Beispiel: „Die verpflichtete Partei erklärt rechtsverbindlich den Verzicht auf im Objekt verbliebenes Inventar,...
Grundsätzlich muss der Ersteher der Liegenschaft in Vorleistung gehen und für die Räumung bzw. zwischenzeitliche Einlagerung bzw. Entsorgung die Kosten übernehmen. Im nächsten Schritt können die Verpflichteten (= z.B. Schuldner bzw. Erbengemeinschaft) die Sachen abholen. Für den Fall, dass dies nicht passiert, wird auf Verfügung des Exekutionsgerichtes der Verkauf der Sachen angeordnet. Parallel dazu wird bei einer Zwangsversteigerung ein von der Richterin festgelegter Teil des...
Innerhalb eines welchen Zeitraumes ist der in der Zwangsversteigerung festgestellte "Kaufpreis" bei Gericht zu hinterlegen? Mit welchen zusätzlichen Kosten ist zu rechnen? Der Meistbietende (= derjenige der den Zuschlag erhalten hat), hat das Meistbot binnen 2 Monaten ab Rechtskraft der Zuschlagserteilungbei Gericht zu hinterlegen. Ab dem Zuschlagstag wird das Meistbot mit 4% verzinst. Bei einem Meistbot von EUR 552.000 sind dies z.B. monatlich EUR 1.840 Zinsaufwand, der vom Ersteher der...
Welche Sanktionen sind bei Zwangsversteigerungen denkbar? Grundsätzlich unterscheidet man bei Zwangsversteigerungen folgende Sanktionen: a) Verbotene Absprachen: Für Absprachen zwischen Bietern, die einander versprechen, gegen Geld oder einen anderen Vorteil gar nicht oder z.B. nur bis zu einem gewissen Betrag mitzubieten, drohen Haftstrafen von bis zu 2 Jahren (§ 292c StGB) b) Unzulässige Bieterabsprachen: § Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter...